Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

DAC6 – Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 29. März 2021

Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 29. März 2021 wurde aktualisiert.

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) Doppelbuchst. bb) AO“ zum BMF-Schreiben vom 29. März 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 26. Februar 2024 aktualisiert.

Die Anlagen zum BMF Schreiben mit den Ständen vom 1. April 2021, 12. Oktober 2021, 26. Juli 2022, 24. Oktober 2022, 21. Februar 2023 sowie 23. Oktober 2023 behalten ihre Gültigkeit für ältere Fälle.

Das BMF-Schreiben nebst Anlage finden Sie hier.