Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

CESOP - Übermittlung von Testdaten ist nun möglich.

Die Möglichkeit für Kundentests für CESOP ist seit dem 18. Januar 2024 vorhanden.

Meldeverpflichtete und Datenübermittler können die Freischaltung über das BZSt online.portal beantragen und einen Anbindungsversuch an die Kundentestumgebung durchführen,
um zu testen, ob die technische Implementierung funktioniert und CESOP-Meldungen testweise übermittelt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die CESOP-Meldungen derzeit noch nicht auf fachliche Korrektheit geprüft werden und lediglich bis zu einer Größe von 1 MB übermittelt werden können.

Als Validierungsergebnis erhalten Sie immer eine Ablehnung mit dem Inhalt:

"In der derzeitigen Ausbaustufe der CESOP-Testumgebung ist die Validierung noch nicht angeschlossen - siehe Veröffentlichung im Internet unter
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/CESOP/cesop_node.html"

Sobald die nächste Ausbaustufe in Betrieb genommen wird, werden entsprechende Informationen auf dem CESOP Internetauftritt veröffentlich.

Informationen zur Freischaltung können Sie dem Kommunikationshandbuch und den weiteren Dokumenten entnehmen.