Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Formular zu § 12 Steueroasenabwehrgesetz steht über BOP zur Verfügung

Das online Formular zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 12 StAbwG steht seit Ende September über das BZSt online Portal (BOP) zu Verfügung

Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.