Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

DAC6 - BMF-Schreiben vom 23. Januar 2023

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022, BGBl. I S. 2730, wurde § 138f Abs. 4 Satz 1 AO angepasst.

Das BMF-Schreiben vom 29. März 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, geändert durch das BMF-Schreiben vom 26. Juli 2022, wurde entsprechend angepasst.

Die BMF-Schreiben nebst Anlagen finden Sie hier.