Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

DAC6 - BMF-Schreiben von 26. Juli 2022

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1142) wurden die § 138e Absatz 3 und § 138h Absatz 2 AO an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. Mai 2018, ABl. L 139 vom 5.6.2018 S. 1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie angepasst.

Das BMF-Schreiben vom 29. März 2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde entsprechend angepasst.

Die BMF-Schreiben nebst Anlagen finden Sie hier.