Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

DAC6 – Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben vom 29. März 2021

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen im Sinne des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) Doppelbuchst. bb) AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete im Sinne des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb) AO“ zum BMF-Schreiben vom 29.03.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 12. Oktober 2021 aktualisiert. Das BMF-Schreiben nebst Anlage finden Sie hier: