Bundeszentralamt für Steuern

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Dienstsitz Bonn

Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungs- modernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) am 9. Juni

Das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz - AbzStEntModG) ist am 9.Juni 2021 in Kraft getreten.

Neben der Neufassung der Missbrauchsvermeidungsvorschrift § 50d Absatz 3 EStG wurden die Vorschriften zum Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige neu gefasst. Insbesondere die Regelungen des § 50d Absätze 1 und 2 EStG wurden in den neuen § 50c EStG überführt.

Die Internetseite des BZSt wird aufgrund der Änderungen derzeit überarbeitet.

Weitere Informationen zum AbzStEntModG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.